Neue Wege: ADFC mit Messestand und Fachgespräch zur Tourismusmesse in Leipzig

Fünf Tage lang wird die Leipziger Messe zum Treffpunkt für alle, die ihr Fernweh stillen möchten oder Inspirationen für den Urlaub in der Heimat suchen – kommt zur Touristik & Caravaning Messe (TC) vom 17. bis 21. November 2021.

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Im Fahrrad-Bereich können unterschiedliche Modelle getestet werden, während Exper*innen auf der TC-Bühne über die schönsten Strecken, die richtigen Wanderschuhe oder die Nutzung von GPS-Systemen informieren © Touristik & Caravaning Messe (TC)

Endlich wieder Urlaub! Die Leipziger Messe wird zum Treffpunkt für alle, die ihr Fernweh stillen möchten oder Inspirationen für ihren Urlaub suchen. Auf der Touristik & Caravaning vom 17. bis 21. November 2021 präsentiert sich der ADFC Sachsen und Leipzig als Partner*in im Bereich Bike & Outdoor. Wir geben Tipps für den nächsten Radurlaub, beraten zum sicheren und StVO-konformen Fahren mit dem Rad im Alltag und informieren über Aktivitäten des ADFC. Täglich wird es auf der Bühne in der Halle 4 Vorträge von uns zu diesen Themen geben. Auf dem Fahrradparcours können neueste Radmodelle getestet werden und bei Workshops kann man seine Fahrtechnik verbessern.

Im Rahmen der Messe haben wir Experten aus Tourismus, Wirtschaft und Verbänden am 19.11.2021 zum Fachgespräch zum Thema "Der vergessene Tourismus?!" eingeladen. Wir werden über die Potntiale des Radtourismus in Sachsen diskutieren, uns ansehen wie touristische Destinationen hier mit dem Radtourismus vorankommen und wie der Freistaat den Radtourismus fördert. Zur Diskussion eingeladen haben wir Vertreterinnen und Vertreter von Freistaat, Kommunen und Tourismusverbänden. Auch wir vom ADFC Leipzig werden mit einem Info-Stand vor Ort sein.

Wir freuen uns auf euch am Stand I 26 in Halle 4! Weitere Infos zur Messe gibt es hier: https://www.messe-stuttgart.de/tc/besucher/tickets-oeffnungszeiten/

Allgemeine Informationen zur Touristik & Caravaning

Die Touristik & Caravaning findet seit 1990 auf dem Leipziger Messegelände statt und wird seit 2018 von der Messe Stuttgart veranstaltet. Regionale und nationale wie auch internationale Aussteller präsentieren auf der Messe ihr Angebot rund um Tourismus, Caravaning, Kreuzfahrt, Fahrrad und Kulinarik. Tickets sind ausschließlich online (www.tc-messe.de/tickets) erhältlich. Kinder bis inklusive 15 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen erhalten kostenfreien Zutritt zur Messe. Die Messe hat täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/neue-wege-adfc-mit-messestand-und-fachgespraech-zur-tourismusmesse-in-leipzig

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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