Neue BUFDI-Stelle im ADFC Leipzig: Willkommen Carla!

Der ADFC bietet Bundesfreiwilligen die Möglichkeit, sich aktiv und gestaltend einzubringen, es erwarten sie/ihn abwechslungsreiche Tätigkeiten sowie die Zusammenarbeit mit einem engagierten Team Ehrenamtlicher. Willkommen im ADFC Leipzig, Carla!

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Wir freuen uns, dass Carla Imsieke uns im Team seit dem 1. November 2022 tatkräftig unterstützt. © Anne-K. Hutschenreuter

"Hallo, ich bin Carla und 17 Jahre alt! Zum 1. November 2022 habe ich meinen Bundesfreiwilligendienst beim ADFC Leipzig begonnen und freue mich darauf, für das nächste Jahr das Team zu unterstützen. Mir liegt es besonders am Herzen, die Arbeit des ADFCs auf verschiedenen Kanälen öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, so dass möglichst viele unterschiedliche Menschen von unserer Arbeit und unseren Veranstaltungen erfahren.
Außerdem möchte ich dabei helfen, Aktionen durchzuführen, die auf kreative Weise aufzeigen, wie Leipzig (noch) fahrradfreundlicher und damit auch lebenswerter werden kann. Ich bin gespannt auf das kommende Jahr und hoffe, dass ich dazu beitragen kann, dass sich immer mehr Menschen entspannt und sicher mit dem Fahrrad durch Leipzig bewegen können."

Wir freuen uns, dass du uns im Team seit dem 1. November 2022 tatkräftig unterstützt. Zu den Aufgaben der/des Bundesfreiwilligen gehört die Unterstützung der Arbeit des ADFC Leipzig e.V., insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen, Informationsständen und Besprechungen. Zudem ist der/die Bundesfreiwillige für die Entgegennahme von Telefonaten, Post und E-Mails zuständig und ist durchaus auch angehalten eigene Projekte zu realisieren. Bei Fragen, Ideen oder Anregungen könnt ihr Carla unter carla.imsieke [at] adfc-leipzig.de erreichen.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/neue-bufdi-stelle-im-adfc-leipzig-willkommen-carla

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt