Macht Radfahren in Leipzig Spaß oder ist es Stress?

Der ADFC-Fahrradklima-Test ist der Zufriedenheits-Index der Radfahrenden in Deutschland. Vom 1. September bis zum 30. November 2022 können Radfahrende wieder das Fahrradklima in ihren Städten und Gemeinden in Deutschland bewerten.

ADFC_Fahrradklima-Test_2022-Umfrage
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die erfolgreichste und größte Befragung zum Radfahren weltweit. Ab 1. September 2022 findet die Umfrage wieder statt. © ADFC

Macht das Radfahren vor Ort Spaß oder ist es stressig? Vom 1. September bis zum 30. November 2022 können Radfahrende wieder das Fahrradklima in ihren Städten und Gemeinden in Deutschland bewerten. Bewerte mit wenig Aufwand die Situation für Radfahrende in Leipzig - und gib der Politik und Verwaltung ein wichtiges Feedback aus Sicht der "Alltagsexpert*innen". Der ADFC-Fahrradklima-Test ist eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit und wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans gefördert. Die Ergebnisse geben einen umfassenden Überblick zur Situation des Radverkehrs.

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Mehr über den Fahrradklima-Test

Macht das Radfahren vor Ort Spaß oder ist es stressig? Vom 1. September bis zum 30. November 2022 können Radfahrende wieder das Fahrradklima in ihren Städten und Gemeinden in Deutschland bewerten. Schwarmwissen für Verkehrsplaner*innen und politisch Verantwortliche: Die lebensnahen Rückmeldungen, nützlichen Hinweise und Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger des ADFC-Fahrradklima-Tests lassen sich gezielt für Verbesserungen im Radverkehr nutzen. Die Ergebnisse helfen auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung vor Ort zu bewerten. Der ADFC-Fahrradklima-Test ist eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit und findet 2022 zum zehnten Mal statt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/macht-radfahren-in-leipzig-spass-oder-ist-es-stress

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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