Mitmachen und gewinnen: ADFC-Radreiseanalyse 2022

Die ADFC-Radreiseanalyse ist eine bundesweite Erhebung zum fahrradtouristischen Markt in Deutschland und liefert seit 1999 umfangreiche Informationen sowie spannende Trends im Radreiseverhalten der deutschen Bevölkerung.

ADFC Radreiseanalyse, Reisen, Urlaub, Ausflug
1,8 Millionen Bundesbürger*innen haben 2020 erstmals eine Radreise unternommen. Die nächste Umfrage zur ADFC Radreiseanalyse steht in den Startlöchern © ADFC/April Agentur

Die ADFC-Radreiseanalyse erscheint einmal im Jahr und bietet Tourismusorganisationen, Kommunen, Gastgeber*innen und anderen Akteur*innen im Tourismus wichtige Einblicke in die Zielgruppe der Radreisenden. Die Untersuchung hilft dabei, das Verhalten und die Bedürfnisse der wachsenden Zahl an Radurlauber*innen besser zu verstehen und passende Handlungsmaßnahmen abzuleiten. Auch in diesem Jahr stellt die Radreiseanalyse Fragen rund um die Radreise 2021. Wie, wo und wie lange sind die Reisenden unterwegs gewesen? Wie informieren sie sich vor und während ihres Urlaubs und welche Unterkünfte buchen sie? Die Auswertung im vergangenen Jahr zeigte, dass die Zahl der Radreisen 2020 um 35 Prozent gesunken, die Anzahl der Tagesausflüge per Rad aber um 40 Prozent gestiegen ist. 1,8 Millionen Bundesbürger*innen haben 2020 erstmals eine Radreise unternommen.

In diesem Jahr nimmt der ADFC die Urlaubsregionen genauer unter die Lupe: Wie und warum entscheiden sich Radurlauber*innen für eine Region oder einen Radfernweg? Und wie zufrieden waren sie mit ihrer Entscheidung?

ADFC Radreiseanalyse: An der Umfrage teilnehmen

Die Umfrage läuft ab dem 25. November 2021 und bis zum 9. Januar 2022. Die Ergebnisse werden im März 2022 auf der Tourismusmesse ITB vorgestellt. Partner der Umfrage ist der Online-Fachhändler fahrrad.de, der als Gewinn ein Fahrrad im Wert von bis zu 2.500 Euro zur Verfügung stellt. Jetzt heißt es: Mitmachen und gewinnen!


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/macht-mit-bei-der-adfc-radreiseanalyse-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt