Hilf mit, das Radparken am Leipziger Hauptbahnhof zu verbessern!

Die "Infostelle Fahrradparken an Bahnhöfen" informiert im Rahmen des Sonderprogramms Stadt & Land, Kommunen zu allen wichtigen Aspekten rund um das Fahrradparken am Bahnhof. Dabei können Bürger*innen auf zwei Wegen mithelfen.

Fahrradparken-Leipzig-Infostelle Fahrradparken
Deutschland braucht bis 2030 bis zu 1,5 Mio. zusätzliche Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen. Das hat die Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung des BMDV zur Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie gezeigt. Der Bedarf an guten Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen ist so groß wie nie! © Pawel Czerwinski

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen. Daher sind die Bürger*innen dazu aufgerufen aktiv mitzuhelfen: Durch eure Angaben können Verantwortliche in den Kommunen den Bedarf an den jeweiligen Bahnhöfen besser abschätzen und entsprechend handeln.

In einem zweiten Dialog ruft die "Infostelle Fahrradbparken" alle ortskundigen Radfahrer*innen auf, Radstellplätze zu zählen und diese vorhandenen Anlagen auf der Karte einzutragen. Je mehr Bürger*innen mitmachen, desto besser können die derzeitigen Bestände und Zustände der Anlagen erfasst werden. Damit wird es erstmals eine Übersicht über das Fahrradparken an allen deutschen Bahnhöfen geben. Hilf mit, das Radparken an deinem Bahnhof zu verbessern. Du kannst auf zwei Wegen mithelfen: Bewerte deinen Bahnhof in der Umfrage und hilf zusätzlich beim Erfassen von vorhandenen Fahrradabstellanlagen.

Fahrradparkplätze an deinem Bahnhof erfassen: Du kennst Dich am Bahnhof gut aus? Hilf dem Projekt, bestehende Fahrradabstellanlage zu erfassen. Diese erstellen eine öffentliche Online-Karte zu allen Abstellanlagen in Bahnhofsnähe. Mit dieser Übersicht können die Kommunen zielgenauer neue Anlagen planen und sehen, wo vorhandene Anlagen modernisiert werden müssen. Prüfe bereits importierte Daten und erfasse nicht kartierte Anlagen. Alle Ergebnisse werden als offene Daten bereitgestellt. Zur Erfassung: https://radparken.info/mitmachen/erfassen/

Umfrage zum Fahrradparken am Bahnhof: In dieser großen Umfrage zum Fahrradparken am Bahnhof sammelt das Projekt die Meinungen und Wünsche der Bürger*innen deutschlandweit (alle Bahnhöfe inkl. S-Bahn). Was fehlt an deinem Bahnhof, um das Fahrrad entspannt und sicher am Bahnhof abzustellen. Sag, wo es Probleme gibt und was du dir wünscht, damit auch deine Kommune optimal beraten werden kann. Zur Umfrage: https://radparken.info/mitmachen/umfrage/

Weitere Informationen gibt es unter: https://radparken.info/


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/hilf-mit-das-radparken-an-deinem-bahnhof-zu-verbessern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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