Feierliche Befahrung des Radfahrstreifens vor dem Leipziger Hauptbahnhof - ADFC Leipzig

Feierliche Befahrung des Radfahrstreifens vor dem Leipziger Hauptbahnhof

In Kürze ist endlich der jahrzehntelang vermisste Radstreifen auf dem nördlichen Promenadenring fertig gestellt. Die juristisch hart erkämpfte Aufhebung des Radverbots am Promenadenring zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße beweist: Engagement lohnt!

ADFC_Leipzig-Innenstadtring-Radfahrverbot_aufgehoben-Feierliche_Befahrung
Impressionen von der feierlichen Befahrung des neuen Radfahrstreifens am Leipziger Hauptbahnhof vom 15. November 2023. © Robert Strehler

Die Freude war groß zur heutigen Befahrung des neuen Radfahrstreifens vor dem Leipziger Hauptbahnhof in Richtung Löhrstraße. Wir fanden: Das musste gefeiert werden, denn die Geduld der Radfahrenden wurde sehr lange auf die Probe gestellt. Danke an alle Beteiligten, die mit vor Ort waren und den Erfolg zur Aufhebung des Radfahrverbots am Ring gefeiert haben! Endlich können auch Fahrräder über den Promenadenring rollen! "Ein nächster Meilenstein hin zu einer Stadt, die für alle gebaut ist. Jetzt heißt aber: Dran bleiben!", so ADFC Leipzig Vorsitzender, Robert Strehler.

Zum Hintergrund

Im April 2023 begann die Umgestaltung am Leipziger Hauptbahnhof. Der Vorplatz am Hauptbahnhof sollte endlich für den Rad- und Fußverkehr sicherer werden. Die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen bekommen mehr Platz, dafür wich eine Kfz-Spur. Ab Oktober 2023 wurde zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße ein neuer Radfahrstreifen auf dem Innenstadtring markiert und je nach Witterungslage auch noch in der Farbe "Verkehrsgrün" eingefärbt. Dieser wird in die bestehende Radverkehrsanlage auf Höhe Hotel Fürstenhof angebunden. Im Jahr 2024 soll der Radverkehr sicher über die Kreuzung Goerdelerring und Ranstädter Steinweg geführt werden.

Weitere Informationen gibt es unter:
Artikel vom 3. November 2023: www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-neuer-radweg-vom-hauptbahnhof-entlang-des-rings-in-der-kritik-57ZBVETPBJFPJIV63UA4Q35KLI.html
Kommentar vom 3. November 2023: www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-radweg-erweiterung-erneut-mit-kommunikationsproblemen-kommentar-EHTHRWQB5FB5NB2IE4K7NCG74A.html
ADFC Leipzig Pressemitteilung vom 2. November 2023: leipzig.adfc.de/pressemitteilung/pm-stellungnahme-zum-radfahren-am-ring


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/feierliche-befahrung-des-radfahrstreifens-vor-dem-leipziger-hauptbahnhof

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt