Fahrradklima-Test des ADFC zeigt Lücken beim Radverkehr in Leipzig

69% der Leipziger fühlen sich gefährdet, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. 82% sehen sich mit dem Rad an Baustellen nur unzureichend geschützt und 85% wünschen sich ein konsequenteres Vorgehen der Stadt gegen Falschparker auf Radwegen.

ADFC-Fahrradklima-Test
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist der Zufriedenheits-Index der Radfahrenden in Deutschland © ADFC

Neben dem Sicherheitsgefühl beim Radfahren weisen die Ergebnisse der ADFC-Studie auf weitere Problemstellen beim Radverkehr in Leipzig hin. 73% finden, dass die Ampelschaltungen in der Stadt Radfahrende benachteiligen. Vier von fünf Befragten kritisieren die zu geringe Breite der Radwege und rund zwei Drittel wünschen sich eine bessere Oberflächenqualität der Wege. 77% beklagen, dass sie regelmäßig zu knapp und gefährlich von Autos überholt werden. Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen, betont den dringenden Handlungsbedarf in Leipzig: „Beim Fahrradboom der letzten Jahre handelt es sich um einen anhaltenden Trend, den die Pandemie im vergangenen Jahr zusätzlich verstärkt hat. Gerade im letzten Jahr konnte man sehen, wie viele Leute bereit sind, mehr Wege mit dem Rad zurückzulegen. Die Leipziger Kommunalpolitik muss angemessen auf diese Entwicklung reagieren und den Radverkehr mit mehr Engagement sicher machen. Dass die Menschen für mehr Radwege auf die Straße gehen, sollte für den Oberbürgermeister eigentlich ein Zeichen sein, warmen Worten nun Taten folgen zu lassen. Die Leipziger wollen mehr Wege mit dem Rad zurücklegen. Doch damit sie das tun können, braucht die Stadt ein durchgehend sicheres Radnetz und angstfreie Wege." 53% der Leipziger wünschen sich mehr Engagement der Stadt für den Radverkehr.

Außerdem nehmen 94% den Fahrraddiebstahl in der Messestadt als großes Problem wahr. In keiner anderen deutschen Stadt tritt dieses Thema so deutlich hervor wie in Leipzig. Der ADFC Sachsen fordert daher eine moderne Präventionsarbeit der Polizeidirektion Leipzig, um Diebstähle zu verhindern und aufzuklären: „Das Fahrradgate ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Leipziger Polizei muss dem Fahrraddiebstahl endlich mit tauglichen Mitteln begegnen. Die Fahrradregistrierung gehört nicht dazu. Angesichts dieses traurigen ersten Platzes muss bei der Polizeidirektion Leipzig endlich ein Umdenken erfolgen“, so Krause. Der ADFC Leipzig zeigt sich selbst ebenso unzufrieden mit den Ergebnissen. „Leider können wir nicht zufrieden sein über das Fahrradklima in Leipzig. Die Konflikte zwischen Rad- und Kfz- Verkehr haben sich weiter verschärft, beim Raddiebstahl sind wir bundesweiter Spitzenreiter und 73% geben an, dass man auf Radspuren und Radwegen nicht sicher
fahren kann. Die Ergebnisse des Fahrradklimatests zeigen zudem deutlich, dass das Ordnungsamt mehr unternehmen muss gegen Falschparken auf Radwegen. Wir rufen alle Akteur*innen auf mit den ADFC gemeinsam Lösungen zu suchen“, so Rosalie Kreuijer, stellvertretende Vorsitzende des ADFC Leipzig.

Mehr zu den Ergebnissen des Fahrradklima-Tests 2020 gibt in der Pressemitteilung vom 16. März zum Nachlesen.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/fahrradklima-test-des-adfc-zeigt-luecken-beim-radverkehr-in-leipzig

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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