Eröffnung eines neuen öffentlichen Radübungsplatzes auf der Alten Messe - ADFC Leipzig

Eröffnung eines neuen öffentlichen Radübungsplatzes auf der Alten Messe

Verkehrserziehung ist ein wichtiger Unterrichtsbestandteil in den Grund- und Förderschulen. Die Stadt Leipzig will Kinder befähigen, alleine mit dem Fahrrad oder zu Fuß den Schulweg zu bestreiten. Deshalb stellt sie neue Übungsplätze zur Verfügung.

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Mit der Kidical Mass fordern wir schon lang, dass alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß mobil sein können. Wir begrüßen den neuen Radübungsplatz sowie die Bestrebungen weitere solcher Plätze zu schaffen, um Kindern die Grundlagen des sicheren Fahrradfahrens beizubringen, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf eine sichere und verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten. Dennoch brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem ungeschützte Personen Vorfahrt haben – insbesondere Kinder. © Robert Strehler

Am 11. Oktober 2023 wurde auf dem Gelände der Alten Messe 5 in Leipzig ein brandneuer Radverkehrsübungsplatz eröffnet, so die Stadt Leipzig in ihrer Meldung. Die feierliche Eröffnung fand in Anwesenheit von Bürgermeisterin Vicki Felthaus sowie Vertreterinnen und Vertretern der Polizeidirektion Leipzig, der Messestadt-Verkehrswacht Leipzig e. V., des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) und der Ralf-Rangnick-Stiftung statt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Übungsplätzen ist er abends und am Wochenende auch öffentlich nutzbar. Der Radübungsplatz auf der Alten Messe ist mit den notwendigen Verkehrsmarkierungen auf dem Boden und einem Lagercontainer ausgestattet.

Bisher gibt es nichtöffentliche Radübungsplätze

  • an der Franz-Mehring-Schule (Grundschule; Stötteritz),
  • an der Wilhelm-Hauff-Schule (Grundschule; Möckern),
  • an der Ernst-Zinna-Schule (Förderschule) / 8. Schule (Grundschule; Dölitz-Dösen) 
  • an der Kurt-Masur-Schule (Grundschule; Südvorstadt)

Die Radfahrausbildung ist Bestandteil des Lehrplans Sachkunde an den Grundschulen und anlassbezogen an Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen in den Klassen 5 und 6. Den praktischen Teil übernehmen besonders geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Die Schulträger und Schulen sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Verkehrsübungsplätze, einschließlich des Parcours, verantwortlich. Die Ertüchtigung von Verkehrsübungsplätzen für die Radfahrausbildung ist im Aktionsprogramm Radverkehr verankert.

Schaffung weiterer neuer Übungsplätze angestrebt

Die Stadt Leipzig ist bestrebt, in der AG Radverkehr gemeinsam mit dem LaSuB, der Polizei, der Verkehrswacht und der Rangnick-Stiftung weitere neue Übungsplätze zu schaffen. Aufgrund der Anforderungen an Größe, Ausstattung und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist dies trotz großer Anstrengungen aller Beteiligen momentan nicht vollumfänglich möglich. In Planung ist ein weiterer Platz an der 91. Schule (Grundschule) in Grünau, Uranusstraße 1. Er wird im Rahmen der Schulhofsanierung errichtet und soll voraussichtlich 2025 eröffnet werden.

Weitere Informationen gibt es unter: www.leipzig.de/news/news/neuer-oeffentlicher-raduebungsplatz-auf-der-alten-messe


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/es-gibt-einen-neuen-oeffentlichen-raduebungsplatz-auf-der-alten-messe

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
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    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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