Erfolg für Petition "Pop-up Radwege"

Die Freude ist groß, denn der Stadtrat hat zugestimmt: Die Petition für Pop-up Radwege hat es geschafft. Sechs neue Radwege werden markiert – außerdem soll die Umsetzung kleiner Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs beschleunigt werden.

Weltfahrradtag Pop-up Radweg Dittrichring
Ein sorgenfreie Fahrt über den Dittrichring ist dank eines Pop-up Radweges möglich, Impression vom Weltfahrradtag am 3. Juni 2021 © Anne-K. Hutschenreuter

Die Beharrlichkeit in den vergangenen Monaten und die zahlreichen Pop-up Radweg-Aktionen haben sich ausgezahlt. Die Stimmen von 8.162 Unterzeichner*innen wurden gehört. Die Petition für Pop-up Radwege hat es geschafft und markiert somit sechs neue Radwege 2021/22 (gemeint sind: Erich-Zeigner-Allee, Riebeckstraße, Berliner Str., Merseburger Str., Linkelstraße & der westliche Innenstadtring) – außerdem soll die Umsetzung kleiner Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs beschleunigt werden. Der Oberbürgermeister wurde ebenso vom Stadtrat beauftragt, auch zukünftig weitere Pop up-Radwege zu markieren und entsprechende Vollzeitstellen im Verkehrsamt im nächsten Haushalt einzuplanen.

Ein toller Erfolg für den Rad- und Fußverkehr in Leipzig! Wir freuen uns jetzt schon auf die neuen Radwege, die bis spätestens Ende 2022 im Stadtgebiet entstehen müssen und appellieren an die Stadt Leipzig diese zügig umzusetzen, um schnelle und sichere Strecken zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Petition unter: www.oekoloewe.de/pop-up-petition.html


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/erfolg-fuer-petition-pop-up-radwege

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
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    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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