Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Leipzig e. V.

Die überarbeitete StVO 2024 bringt Verbesserungen für den Radverkehr

Seit Oktober 2024 macht die neue Straßenverkehrsordnung vieles einfacher – von Fahrradwegen bis Tempo 30. Das ADFC-Dossier fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und zeigt, wie Städte sie jetzt umsetzen können.

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Mehr Platz fürs Rad! Die überarbeitete StVO 2024 ermöglicht es Städten, schneller und gezielter Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen – für sichere, komfortable und klimafreundliche Mobilität in Leipzig und anderswo. © Anne-K. Hutschenreuter

Seit 2024 gilt: Nicht nur die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs zählen. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat der Gesetzgeber neue Ziele wie Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung fest im Verkehrsrecht verankert. Damit wurde eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt.  

Konkret bedeutet das unter anderem: 

  • Straßenverkehrsbehörden können nun auch ohne Gefahrenlage zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit aktiv werden – z. B. durch das Einrichten von Fahrradstraßen, Markierung von Radfahrstreifen oder Flächen für den Fußverkehr. Der erweiterte § 45 der StVO bietet hierfür die Grundlage.
  • Tempo 30 kann an weiteren Stellen wie Spielplätzen und entlang von Schulwegen angeordnet werden. Zusammen mit dem auf 500m verlängerten Lückenschluss lassen sich jetzt ganze Straßenzüge beruhigen.
  • Angemessene Flächen für den Radverkehr: Ob Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche – überall dort, wo Radverkehr vorrangig gefördert wird, können nun Flächen bereitgestellt werden, sofern sie den geltenden technischen Regelwerken entsprechen.
  • Ergänzende Anordnungen möglich: Auch begleitende Maßnahmen sind explizit vorgesehen: etwa Vorrangregelungen an Knotenpunkten, Querungshilfen oder der Schutz vor Falschparken – ganz ohne zusätzliche Unfallstatistiken!
  • Fahrradstraßen mit Klarheit: „Anlieger frei“ wird jetzt zur Regel, nicht zur Ausnahme. Damit ist endlich deutlich: Fahrradstraßen sind vorrangig dem Radverkehr vorbehalten – Durchgangsverkehr mit dem Auto gehört der Vergangenheit an.

Jetzt liegt es an den Städten und Gemeinden, diese Spielräume zu nutzen! Mit der StVO 2024 sind viele Hürden gefallen – und der Weg für eine echte Verkehrswende ist ein Stück freier geworden. Das Ziel: Mehr kommunale Entscheidungsspielräume für lebenswertere Städte – ohne dass jede Maßnahme mühsam mit Unfallstatistiken begründet werden muss.

Mehr Informationen zu den rechtlichen Änderungen und ihren Möglichkeiten für Kommunen findest du beim ADFC-Bundesverband oder in der Präsentation der AG Verkehr.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/die-ueberarbeitete-stvo-2024-bringt-verbesserungen-fuer-den-radverkehr

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