Die Lastenradförderung startet endlich in Sachsen

Immer mehr Lastenräder könnten in Zukunft das sächsische Straßenbild prägen. Vor wenigen Wochen ist das sächsische Förderprogramm für Lastenräder angelaufen. Kleinstunternehmen, mittelständische Unternehmen, Kommunen und Vereine hergehört!

Lastenrad LARA
Lastenräder sind eine clevere Alternative, auch schwere Lasten umweltfreundlich am Stau vorbeizufahren, Lastenrad "LARA" ist immer an unserer Seite © Anne-K. Hutschenreuter

Mit dem Förderprogramm bezuschusst der Freistaat Sachsen Lastenräder mit und ohne elektrische Unterstützung mit einer Tragkraft von mindestens 40 kg. Die Anschaffung eines Transportrads ohne elektrische Unterstützung wird mit 500 Euro unterstützt, je Lastenpedelec sind es 1.500 Euro. "Für den stark wachsenden Wirtschaftsverkehr der Liefer- und Paketdienste auf der sogenannten ‚letzten Meile‘ insbesondere in Stadtgebieten können die flexiblen Lastenfahrräder eine gute und vor allem umweltschonende Alternative darstellen", so Verkehrsminister Dulig.

Das Antragsformular für die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs gibt es jetzt unter: https://lasuv.sachsen.de/.../Foerderantrag_Lastenfahrrad.pdf

Sobald das Antragsformular ausgefüllt ist, kann das Lastenrad bereits bestellt werden. Auf die Auszahlung der Zuschüsse müssen die Antragstellenden allerdings noch warten: Erst, wenn der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt 2021/2022 voraussichtlich Mitte Mai beschlossen hat, wird die Förderung ausgezahlt. Der ADFC empfiehlt daher, das Antragsformular zügig auszufüllen, denn im Haushaltsentwurf für 2021 sind bisher nur 300.000 Euro für die Lastenradförderung eingeplant. Anträge, die das LASuV wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr bewilligen kann, können demnach erst 2022 bearbeitet werden – dann stehen laut Entwurf weitere 300.000 Euro zur Verfügung. Um möglichst viele Lastenräder zu fördern, fordert der ADFC von den Fraktionen des Sächsischen Landtags, die Mittel in die Lastenradförderung aufzustocken.

Transporträder sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende und leisten einen beachtlichen Beitrag zu fortschrittlicher Mobilität. Viele kurze Wege, die Unternehmen bisher noch mit dem Auto fahren, können mit einem Transportrad deutlich schneller, kostengünstiger und nachhaltiger zurückgelegt werden. Die Lastenradförderung des Freistaats kann mehr Unternehmen und Betriebe wie zum Beispiel Gastronomien, Kindertagesstätten, Museen oder Stadtgärtnereien dazu ermutigen, neben dem Auto auch das Fahrrad als Transportmittel zu nutzen.

Mitte April wurden bereits 84 Räder mit einem Volumen von 121.000 Euro beantragt.

Weitere Informationen gibt es unter: Förderung Lastenräder / -pedelecs (LASuV Sachsen)

https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/die-lastenradfoerderung-startet-in-sachsen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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