Die Arbeitsgeschmeinschaft Rad lebt wieder neu auf

Die Stadt und der ADFC Leipzig intensivieren künftig in der Arbeitsgemeinschaft Rad die Zusammenarbeit. Michael Jana, Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes, sowie ADFC-Vorsitzender Robert Strehler unterzeichnen die Arbeitsvereinbarung.

Arbeitsgemeinschaft Rad: Stadt und ADFC Leipzig wollen intensiver zusammenarbeiten
Arbeitsgemeinschaft Rad: Stadt und ADFC Leipzig unterzeichnen die neue Arbeitsvereinbarung © Stadt Leipzig/Roland Quester

Gemeinsam wurde eine neue Arbeitsvereinbarung, für die seit über 31 Jahren existierende AG von Michael Jana, Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes, sowie ADFC-Vorsitzender Robert Strehler, unterzeichnet, nach dem dies bereits durch die weiteren Beteiligten erfolgt war. Darin wird unter anderem konkret festgelegt, wie die Fachkenntnisse der Beteiligten besser in den Planungsprozess eingebracht werden können. Zudem ist nun explizit als Ziel definiert, mit der Fachexpertise aus der AG die Radverkehrsinfrastruktur der Stadt Leipzig zu stärken und beispielsweise das Aktionsprogramm Radverkehr intensiv zu begleiten. Amtsleiter Michael Jana sagt: "Gleichzeitig können wir damit bereits einen Auftrag aus dem Aktionsprogramm erfüllen, da wir uns darin vorgenommen haben, die AG Rad konzeptionell zu überarbeiten und neu auszurichten. Für mich ist die fachliche Beratung der Verwaltung durch die AG Rad von besonderem Wert und ich bin mir sicher, dass wir hier künftig noch mehr davon profitieren können.“

Robert Strehler kommentiert den Abschluss der neuen Arbeitsvereinbarung aus der Sicht des Verbandes: „Wir unterstützen das selbstgegebene, zeitgemäße Update der AG Rad, um den gestiegenen Anforderungen an den Leipziger Radverkehr und den Belangen der Radfahrenden gerecht zu werden. Gleichzeitig sehen wir die Vereinbarung als eine Verpflichtung aller Beteiligten, den Gestaltungsprozess in der AG einzuhalten und fortzuführen. Als langjähriger Fachberater und Impulsgeber bringen wir uns als ADFC weiter mit großem Engagement ein.“

Die Arbeitsgemeinschaft entstand noch zu DDR-Zeiten durch engagierte Mitglieder der Umweltgruppen des damaligen Kulturbundes, die den Radverkehr in Leipzig stärken wollten. Die erste Sitzung fand im Juli 1989 auf Einladung der Stadtverwaltung statt. Das Treffen der Fahrradexperten bewertet bis heute fast alle kommunalen Einzelmaßnahmen des Straßenbaus in Bezug auf den Radverkehr. Es sorgt für einen regelmäßigen Austausch zwischen den mit dem Radverkehr befassten Fachämtern, der Polizei und dem ADFC Leipzig und gibt wertvolle Hinweise zur Förderung des Radverkehrs in Leipzig.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/die-arbeitsgeschmeinschaft-rad-lebt-wieder-neu-auf

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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