Der neue Bußgeldkatalog ab 9. November soll für mehr Sicherheit sorgen

Der Bundesrat hat eine Novellierung des Bußgeldkatalogs veranlasst, der unter anderem die Gefährdung von Radfahrenden deutlich teurer macht. Beispielsweise wird das Falschparken auf Rad- und Gehwegen endlich deutlich härter bestraft werden.

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Der ADFC fordert von der zukünftigen Bundesregierung eine grundlegende Reform des Verkehrsrechts. Für mehr Schutz von Radfahrer*innen © Anne-K. Hutschenreuter

Mit dem Beschluss des Bundesrats wird es deutlich teurer, Radfahrende und Zufußgehende im Straßenverkehr zu gefährden. Neben einer deutlich spürbareren Bestrafung von Rasern wird unter anderem das Bußgeld für Falschparken auf Geh- und Radwegen auf bis zu 110 Euro angehoben. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahngleisen. Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro. Ursprünglich sollte die neue Bußgeldkatalogverordnung gemeinsam mit der StVO-Novelle vom April 2020 in Kraft treten. Doch aufgrund eines Zitierfehlers ist die Novellierung nicht rechtskräftig geworden. Der ADFC kritisiert die hat seitdem immer wieder gefordert, dass die Verordnung schnell beschlossen werden soll - bis heute vergeblich. Dadurch waren die Bußgelder für Verstöße zulasten von Radfahrenden, wie das Zuparken von Radwegen, eineinhalb Jahre länger als geplant lächerlich billig oder gar nicht bußgeldpflichtig, wie das Abbiegen von Lkw mit mehr als Schrittgeschwindigkeit oder das Halten auf Rad-Schutzstreifen. Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 9. November 2021.

ADFC fordert: Klimaschutz und Radverkehr nach vorn bringen

Der ADFC fordert mehr Radverkehr, um das Leben in unseren Städten besser und sicherer zu machen und beim Klimaschutz endlich voranzukommen. Das Verkehrsrecht muss dringend modernisiert werden, um dem Fahrrad als klimafreundlichem Verkehrsmittel mehr Platz auf unseren Straßen einzuräumen. „Wir brauchen eine Kehrtwende beim Thema Verkehr: Sicherheit, Umweltschutz und hohe Lebensqualität in Stadt und Land müssen der Maßstab sein. Dafür brauchen wir eine neue und faire Verteilung des Platzes und Vorfahrt für die klimafreundlichsten Verkehrsmittel“, sagt Rebecca Peters, stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende. Mehr Informationen zu den Forderungen unter: www.adfc.de/artikel/adfc-fordert-klimaschutz-und-radverkehr-nach-vorn-bringen


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/der-neue-bussgeldkatalog-soll-fuer-mehr-sicherheit-sorgen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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