Der ADFC Fahrradklima-Test startet am 1. September 2022

Wie fahrradfreundlich sind Deutschlands Städte und Gemeinden? Wie gut lässt es sich mit dem Rad in ländlichen Regionen leben? Wo fahren Bürger*innen gerne und an welchen Orten muss die Politik endlich ran? Diesen Fragen klärt der Fahrradklima-Test.

Fahrradklima-Test-2022-ADFC_Leipzig-Keyvisual
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die erfolgreichste und größte Befragung zum Radfahren weltweit. Auch 2022 fand die Befragung wieder statt. © ADFC

Bald geht es wieder los: Am 1. September 2022 startet der zehnte ADFC Fahrradklima-Test. Bereits zum zehnten Mal rufen der ADFC und das Bundeministerium für Digitales und Verkehr Bürger*innen dazu auf, das Radfahrklima vor Ort zu bewerten. Die Umfrage auf www.fahrradklima-test.de läuft vom 1. September bis 30. November 2022. Wir rufen dazu auf sich diesen Termin schon jetzt vorzumerken und uns dabei zu unterstützen, möglichst viele Menschen zu erreichen. Denn umso mehr Teilnehmer*innen abstimmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse für die einzelnen Städte und Kommunen. Weitere Informationen zum offiziellen Start der Befragung gibt es am 1. September 2022.

Mehr über den Fahrradklima-Test

Macht das Radfahren vor Ort Spaß oder ist es stressig? Vom 1. September bis zum 30. November 2022 können Radfahrende wieder das Fahrradklima in ihren Städten und Gemeinden in Deutschland bewerten. Schwarmwissen für Verkehrsplaner*innen und politisch Verantwortliche: Die lebensnahen Rückmeldungen, nützlichen Hinweise und Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger des ADFC-Fahrradklima-Tests lassen sich gezielt für Verbesserungen im Radverkehr nutzen. Die Ergebnisse helfen auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung vor Ort zu bewerten. Der ADFC-Fahrradklima-Test ist eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit und findet 2022 zum zehnten Mal statt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/der-adfc-fahrradklima-test-startet-am-1-september-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt