Bildervortrag "Bikerafting in Sibirien" mit Richard Löwenherz in der naTo

Fahrradfahren verbindet und genug Gesprächsstoff gibt es auch – was liegt da näher, als sich in gemütlicher Runde zu treffen? Aus diesem Grund lädt der ADFC Leipzig am 12. Januar 2024 in die naTo zu einem Vortrag von Richard Löwenherz ein.

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Wir präsentieren einen Live-Multimedia-Vortrag "Bikerafting in Sibirien – Mit dem Fahrrad und Schlauchboot durch den Sajan und Altai" mit Richard Löwenherz in der Kultureinrichtung "naTo". Sei mit dabei! © Richard Löwenherz

Mit Fahrrad und Schlauchboot durch den Sajan und Altai

Richard Löwenherz, Jahrgang 1980, ist schon sein halbes Leben lang begeisterter Abenteuer-Reisender mit einer Vorliebe für die wilden und abgelegenen Regionen der ehemaligen Sowjetunion. Viele Jahre träumt er von einer Fahrradüberquerung des Sajan- und Altaigebirges im südlichen Sibirien. Ein riesiges Wildnis-Gebiet, in dem es keinerlei Wege gibt, lässt die Idee zunächst unmöglich erscheinen. Doch dann kommt ihm der zündende Einfall, den weglosen Part auf den Gebirgsflüssen zu überbrücken. Der Abenteurer kauft sich ein kleines und leichtes Schlauchboot, welches problemlos in das Fahrradgepäck passt und groß genug ist, um das Fahrrad, die Ausrüstung und den Proviant für mehrere Wochen aufzunehmen. Nach Probefahrten in Polen macht er sich schließlich auf den Weg und reist zwei Monate mit Fahrrad und Boot vom Baikalsee über das Sajangebirge nach Tuwa und am Ende noch bis in den Altai durch eines der schönsten Wildnisgebiete zwischen Ural und Pazifik.

In seinem Multimedia-Vortrag berichtet Richard Löwenherz vom Bezwingen einer abenteuerlichen Route, von eindrücklichen Landschaften und Lichtstimmungen, überraschenden Wintereinbrüchen und von den wenigen, aber immer wieder herzlichen Begegnungen mit der einheimischen Bevölkerung – den Russen, Burjaten, Tuwinern und Altaiern.

Datum:
12. Januar 2023, 20.00 Uhr
Ort: naTo, Karl-Liebknecht-Straße 46, 04275 Leipzig

Ansprechpartnerin:
Margret Richter
margret.richter@adfc-leipzig.de

Tickets:
VVK 12 € / ermäßigt* 7 €
Abendkasse 15 € / ermäßigt 10 €
Vorverkauf in der Geschäftsstelle des ADFC Leipzig ab 20. November 2023 zu den Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag jeweils von 14 – 18 Uhr) sowie in der naTo.
*Ermäßigt: ADFC-Mitglieder, Leipzig-Card, Studierende, Schüler*innen


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/bildervortrag-bikerafting-in-sibirien-mit-richard-loewenherz-in-der-nato

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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