Bilderabend "Radreise durch Aserbaidschan im Oktober 2019" mit Sabine Mehnert

Fahrradfahren verbindet und genug Gesprächsstoff gibt es auch – was liegt da näher, als sich in gemütlicher Runde zu treffen? Aus diesem Grund lädt der ADFC Leipzig zum Radlertreff am 8. November 2022 mit einem Vortrag von Sabine Mehnert ein.

Radreise-Aserbaidschan-Bildervortrag
Am 8 November 2022, 19.00 Uhr läuten wir die nächsten gemütlichen Bilderabend mit einem wunderbaren Vortrag ein. Sabine Mehnert wird ihre Tour durch Aserbaidschan vorstellen und viele ansprechende Bilder in ihrem Vortrag mit allen Neugierigen teilen. Sei mit dabei! © Sabine Mehnert

Eine (Fast) Rundreise durch Aserbaidschan 2019 – das Land mit den Bergen des Kaukasus; dem Kaspischen Meer - was kein Cote d'Azur Feeling zulässt; Steppen, wo im Oktober immer noch 35°C sind – gefühlt 40°C; fruchtbaren Tälern mit Wein- und Granatapfelfeldern bis zum Horizont und einer Hauptstadt – Baku – die einem Staunen lässt, was so Stararchitekten mit den Öldollars alles in Höhe und Breite bauen dürfen/können.

Sabine Mehnert entdeckt als Reiseradlerin ein muslimisches Land, indem man auch in kurzen Hosen fahren darf und trifft auf sehr hilfsbereite Menschen, die immer noch den alten Lada fahren und ihn hegen und pflegen. Ein faszinierendes Land, wo die Erde brennt und die Vulkane blubbern. Wir freuen uns am 8. November 2022, 19.00 Uhr auf einen wunderbaren Bildervortrag mit Sabine Mehnert und ihre Tour durch Aserbaidschan. Sei mit dabei!

Für alle, die vorab noch mehr über Sabines Reiselust und ihre Idee allein durch Aserbaidschan zu fahren, kennenlernen wollen, legen wir das Interview vom 15. August 2022 "Der Iran war für mich eine Offenbarung" ans Herz.

Dienstag: 8. November 2022, 19.00 Uhr
ADFC Leipzig, Ranstädter Steinweg 1
Eintritt: 5 Euro, ermäßigt 3 Euro

Ansprechpartnerin:
Margret Richter
margret.richter [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/bilderabend-radreise-durch-aserbaidschan-im-oktober-2019-mit-sabine-mehnert

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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