Ausflugskonzert zur BACH by Bike Tour 2022 am 10. September 2022

BACH by Bike ist seit 2013 eine Radwandertour für Kultur- und Naturliebhaber und wurde von den Musikerinnen Mareike Neumann und Anna-Luise Oppelt entwickelt – das Fest lebt von persönlichen Kontakten vor Ort sowie Enthusiasmus für Bach und die Musik.

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Erlebt gemeinsam mit BACH by Bike exklusive Konzerte, hochkarätige Führungen und Musikbeispiele an den Originalschauplätzen, dort wo Bach lebte und wirkte. © BACH by Bike

Erlebt ein unvergessliches Konzert mit einer Kantate von Johann Sebastian Bach am originalen Ort der Johanniskirche in Wiederau, ca. 20 Kilometer südlich von Leipzig gelegen. Freut euch sich auf ein Konzert mit Sänger*innen und Orchester mit der Kantate "Angenehmes Wiederau, freue dich in deinen Auen!" (BWV 30.1) von Bach sowie der ersten Wiederaufführung einer Kantate von Georg Philipp Telemann: "Der Engel des Herrn lagert sich". Unternehmt von der Kirche aus einen kleinen Spaziergang zum Schloss Wiederau, für dessen Patron die Kantate komponiert 1737 wurde. Erfrischen könnt ihr euch bei Snacks, Kuchen und Getränken im Kirchgarten. Anschließend könnt ihr das Konzert mit einem Tagesausflug per Fahrrad von Leipzig aus verbinden oder von den näher gelegenen Bahnhöfen z. B. ab Bahnhof Zwenkau-Großdalzig (10 km) oder Pegau (10 km), Tagestour (40 km) von Leipzig oder von Weißenfels (60 km) abfahren. Die Kilometer-Angaben beziehen sich auf Hin- und Rückweg.

Anmeldung zur Tour unter: https://bit.ly/3IPHcOU

Details:

Ausflugs-Konzert am Samstag, 10. September 2022 um 16.00 Uhr,  Johanniskirche Wiederau

Ort: Johanniskirche Wiederau, Hauptstraße 45, 04523 Pegau OT Wiederau

Mittagsimbiss (Kaffee, Kuchen, Snacks) ab 14.00 Uhr im Kirchgarten

Programm: Johann Sebastian Bach: „Angenehmes Wiederau, freue dich in deinen Auen“ BWV 30.1, Georg Philipp Telemann: „Der Engel des Herrn lagert sich“ TWV 1:235

Mitwirkende: Johanna Kaldewei, Sopran; Anna-Luise Oppelt, Alt; Stephan Gähler, Tenor; Tobias Ay, Bass; Bach by Bike Ensemble und Camerata Lipsiensis; Gregor Meyer, Leitung

Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

Weitere Informationen zur BACH by Bike-Tour unter: https://bachbybike.com/de/willkommen/


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/ausflugskonzert-zur-bach-by-bike-tour-2022-am-10-september-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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