Auf zur Kidical Mass Leipzig am 25. September 2022

Uns gehört die Straße – Kinderfahrraddemo für kinder- und fahrradfreundliche Wege. Am 24. und 25. September 2022 findet in über 200 Städten wieder ein mittlerweile europaweites Aktionswochenende statt. Auch Leipzig ist beim Aktionswochenende dabei.

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Die Kidical Mass gibt den Kindern eine Stimme im Verkehr. Wir haben die Vision, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewegen können. © Verkehrswende Leipzig

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung, die Kinder und nachhaltige Mobilität sowie lebenswerte Städte in den Fokus rückt. Sie hat die Vision, dass sich alle Kinder und Jugendliche sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Sie gibt ihnen eine Stimme im Verkehr und zeichnet ein positives Zukunftsbild. Auch Leipzig ist beim diesjährigen Aktionswochenende wieder mit dabei.

Die Tour beginnt am Sonntag, 25. September 2022 um 14.30 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Schmücken der Fahrräder. Gegen 15.00 Uhr geht es entspannt und mit Musik im Tempo der Kinder um den Innenstadtring und anschließend bis zum Springbrunnen auf der Anton-Bruckner Allee im Clara-Zetkin-Park. Die von der Polizei abgesicherte Route ist ca. fünf Kilometer lang und für Kinder ab vier Jahre geeignet. Um miteinander über die kinder- und fahrradfreundliche Gestaltung Leipzigs Straßen ins Gespräch zu kommen, wurden Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung eingeladen.

Der ADFC Leipzig und die Initiative Verkehrswende Leipzig organisieren die Veranstaltung. Rosalie Kreuijer vom ADFC Leipzig ist es wichtig, dass die Kinder an diesem Tag einfach sicher Rad fahren können. „Deshalb haben wir die Zahl der Redebeiträge reduziert. Bei der Kidical Mass stehen die Kinder im Fokus. Sie freuen sich einfach, dort fahren zu dürfen, wo sonst nur Autos fahren. Dies möchten wir ihnen ermöglichen und sie nicht mit Reden langweilen.“ Sie macht sich für die Kidical Mass in Leipzig stark, weil viele Kinder noch immer nicht selbstständig zu Fuß oder per Rad zur Schule kommen können. „Leben wir nicht in einer verkehrten Welt, wenn es verboten ist auf der Straße zu spielen, man aber fast überall und jederzeit sein Auto gratis am Straßenrand parken darf? Wir wollen am 25. September mit der Kidical Mass aus dieser verkehrten Welt ausbrechen und zeigen, dass die jüngste Generation genauso wie alle anderen ein Recht auf die Nutzung des öffentlichen Raums hat. Kinder haben ein Recht auf selbständige, sichere Teilhabe am Verkehr und ein Recht auf Gesundheit, abgasfreie Luft, klimaneutrale Fortbewegung und Bewegung im Freien“, so die stellvertretende Vorsitzende des ADFC Leipzigs.

Der ADFC drängt schon länger auf eine Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung. Andere Faktoren als die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs brauchen gesetzlich eine mindestens genauso starke Berücksichtigung. Hiermit sind die Kinderfreundlichkeit der Straßen gemeint, Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Klimaaspekten, stadtplanerische Qualität des öffentlichen Raums und Verbesserung des Mikroklimas durch Entsiegelung und Begrünung. Der ADFC hat hierzu eine Stellungnahme erstellt und eigene Vorschläge für ein "Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz", was dringend vom Bundesverkehrsminister umgesetzt werden muss. Hierin sind u.A. Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit vorgesehen, sowie die Umgestaltung des Verkehrs zugunsten von Fuß- und Radverkehr, bevor Unfallschwerpunkte entstehen. Wir können nicht darauf warten bis schwere Unfälle passieren und wir wollen alle Menschen, Jung und Alt, Mut machen aufs Rad zu steigen! 

Daniel Obst von Verkehrswende Leipzig: „In Leipzig werden momentan zwar viele Radwege auf die Fahrbahn gemalt, dennoch ist Radfahren für Kinder viel zu gefährlich. Insbesondere Tempo 50 innerorts ohne bauliche Trennung des Radverkehrs ist eine Gefahr.“ Obst möchte, dass der Schutz für Kinder, Jugendliche und Verkehrsschwächere verbessert wird und ergänzt: „Das Straßenverkehrsrecht muss dringend geändert werden, damit Städte in der Lage sind, innerorts öfter Tempo 30 anzuordnen. Tempo 30 reduziert die Gefahr schwerwiegender Unfallfolgen erheblich. Das bisherige Straßenverkehrsrecht berücksichtigt die Belange der verkehrsschwächeren Teilnehmer viel zu wenig.“

Mehr zur Kidical Mass in Leipzig gibt es im Pressebereich unter: https://leipzig.adfc.de/presse


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/auf-zur-kidical-mass-leipzig-am-25-september-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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