ADFC und AOK starten „Mit dem Rad zur Arbeit“

Seit mehr als 19 Jahren heißt es im Sommer „Mit dem Rad zur Arbeit“ - mehr als eine Viertelmillion Berufstätige sind schon dabei und seit gestern läuft die Aktion der AOK in Zusammenarbeit mit dem ADFC auch wieder für das Jahr 2021.

Die große Sommeraktion für mehr Fitness im Alltag
Die große Sommeraktion für mehr Fitness im Alltag © AOK

Am 1. Mai startete die gemeinsame Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. Die Aktion von ADFC und AOK will Menschen dazu motivieren, für den Weg zur Arbeit öfter das Auto stehen zu lassen und stattdessen das Rad zu nehmen. Bis zum 31. August können alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland mit dem Rad gefahrene Kilometer sammeln. Wer aufgrund von Corona momentan zu Hause arbeitet, kann auch Fahrten rund ums Homeoffice anrechnen. Interessierte können sich auf der Website von Mit dem Rad zur Arbeit anmelden. Die Teilnahme ist einzeln möglich, es kann aber auch ein Team mit Kolleginnen und Kollegen gebildet werden.

Angenehme „Nebeneffekte“ sind darüber hinaus: Als aktive*r Teilnehmer*in gewinnt man in jedem Fall, denn durch mehr Bewegung im Alltag stärk man effektiv die Gesundheit und das Wohlbefinden. Regelmäßiges Radfahren schützt vor Zivilisationskrankheiten wie Übergewicht und Herz-/Kreislauf-Erkrankungen. Auch Arbeitgeber profitieren von der Aktion, denn Unternehmen, deren Mitarbeiter mit dem Rad zur Arbeit kommen, haben einen niedrigeren Krankenstand, können sich teure Pkw-Stellplätze sparen und eigene Nachhaltigkeitsziele besser erreichen. Und so liegt in diesem Jahr ein besonderer Schwerpunkt auf Angeboten für fahrradfreundliche Arbeitgeber und solche, die es werden wollen. Denn mit passenden Anreizen steigen auch viele Menschen aufs Rad, die bisher gezögert haben.

Weitere Informationen unter: https://www.adfc-sachsen.de/index.php/835-adfc-und-aok-starten-mit-dem-rad-zur-arbeit
Mehr zur Aktion unter: https://www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/sachsen-thueringen/


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/adfc-und-aok-starten-mit-dem-rad-zur-arbeit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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