ADFC Leipzig Sommerfest und Einzugsfeier am 2. September 2021

Lasst uns den Sommer und den Umzug des ADFC Leipzigs zu den Toren der Jahnallee feiern. Es ist an der Zeit zurückzuschauen, sich zu treffen und zu feiern! Alte und neue Mitglieder, Fördernde sowie Unterstützende sind herzlich willkommen.

Einladung Sommerfest, Umzug
Wir laden alle ADFC Leipzig Mitglieder, Förderer und neugierigen Radenthusiasten zu unserem Sommerfest ein © Anne-K. Hutschenreuter

Eine ereignisreiche Zeit liegt hinter uns, in der wir aus dem ein oder anderem Lockdown erwacht sind, wieder Radtouren, Vorträge, Aktionen und Infostände angeboten und durchgeführt haben. Wir haben eine neue Geschäftsstelle bezogen und eingerichtet und unsere ureigene, politische Arbeit als Vertreter der Radfahrenden in und um Leipzig fortgesetzt.

Jetzt ist es an der Zeit zurückzuschauen, kurz innezuhalten, sich zu treffen und zu feiern! Dazu lädt der ADFC Leipzig am Donnerstag, den 2. September 2021 zu einem Sommerfest und gleichzeitig unserer Einzugsfeier. Kommt vorbei und lernt die neue Heimat des Vereins kennen. Tauscht euch mit uns und Anderen aus. Darüber, was war, was ist und was noch vor uns liegt oder um einfach nur mit Gleichgesinnten zu feiern.

Wir werden euch einen Einblick in die aktuellen Geschehnisse, Projekte und anstehende Aufgaben bieten, sagen, was gut oder sehr gut lief und läuft oder wo es aus unserer Sicht noch etwas zu tun gibt und wo unser Verein noch Unterstützung braucht. Außerdem wird es ein offenes Mikrofon geben, wo ihr darüber berichten könnt, was euch derzeit im Fahrradbereich unter den Nägeln brennt, was ihr am ADFC schätzt und was ihr euch für die Zukunft wünscht. Auch für neue ADFC Mitglieder oder für solche, die schon immer mal andere Gleichgesinnte kennenlernen und sich mit anderen Aktiven austauschen möchten, bietet der Abend eine tolle Möglichkeit. Ansonsten lautet das Motto: Wiedersehen und Feiern!

Dazu werden wir in - bzw. draußen neben der Geschäftsstelle alles gemütlich und feierlich herrichten. Getränke und Snacks stellen wir bereit, würden uns aber auch über eine kleine Spende für unsere Unkosten freuen.

Zeit: 2. September, 17.00 - 22.00 Uhr
Ort: Ranstädter Steinweg 1

Auf eine schöne Feier und viele Begegnungen freuen sich
Euer Vorstand und das Organisations-Team des ADFC Leipzig


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/adfc-leipzig-sommerfest-und-einzugsfeier-am-2-september-2021

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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