Weltfahrradtag & Pop-up Radweg-Aktion an der Breite Straße

Der 3. Juni 2023 ist Weltfahrradtag. Auch dieses Jahr organisieren Leipziger Vereine zum Weltfahrradtag einen Pop-up-Radweg um auf die Lücken im Radnetz zu weisen. Der ADFC e.V. richtet an der Breite Straße im Leipziger Osten einen Pop-up-Radweg ein.

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Mit temporären Radfahrstreifen schaffen wir kurzfristig mehr Platz zum Radeln. Sie entstehen dort, dringend neue Radwege benötigt werden! Die Breite Straße soll für mehr Übersichtlichkeit einen Fahrradstreifen bekommen. Dieser erhöht das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden und entschleunigt den motorisierten Verkehr. © Anne-K. Hutschenreuter

Der ADFC Leipzig demonstriert an diesem Tag für mehr Zeit fürs Rad und setzt auf Pop-up-Radwege, die eine schnelle, unkomplizierte Umsetzung einer besseren Radinfrastruktur fordern. Das HauptnetzRad muss kommen! Aus diesem Grund haben wir von 09.00-14.00 Uhr an der Breite Straße (diesmal an der Nord-Ostseite, von Nummer 1-25) einen Pop-up Radweg angemeldet – diese Strecke steht im Hauptradnetz als wichtige Verbindung und muss unbedingt einen Fahrradstreifen bekommen!

Die Breite Straße und Riebeckstraße sind Hauptverbindungen für den Radverkehr im Leipziger Osten. Der Stadtrat hat im Jahr 2012 beschlossen, dass ein Hauptnetz Rad entwickelt und umgesetzt werden soll. Im Jahr 2019 wurde die Streckenführung dazu im Stadtrat beschlossen. Jetzt erwarten wir, dass das Hauptnetz Rad ohne weitere Verzögerungen lückenlos und vollumfänglich erlebbar für alle wird. In Zeiten des Krieges, der Inflation und der Klimakrise ist Radfahren die günstige Lösung für den Stadtverkehr! Außerdem verringern wir durch eine Verlagerung von Kfz- auf Radverkehr die Lärmbelastung für Anwohnende und verkleinern die beanspruchte Fläche für Parkplätze zugunsten von mehr Grün, Fusswegen und Freisitzen. Die Breite Straße soll für mehr Übersichtlichkeit einen Fahrradstreifen bekommen. Dieser erhöht das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden und entschleunigt den motorisierten Verkehr. Wir wollen überall in Leipzig zügig, sicher und bequem fahren. Es ist Zeit fürs Rad!

Pop-up Radweg-Aktion am 3. Juni 2023
09.00-14.00 Uhr an der Breite Straße (diesmal an der Nord-Ostseite, von Nummer 1-25)
Weitere Informationen gibt es unter: https://touren-termine.adfc.de/radveranstaltung/102166-tag-des-fahrrades-popup-radwegaktion


https://leipzig.adfc.de/artikel/weltfahrradtag-pop-up-radweg-aktion-an-der-breite-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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