Unsere radpolitische Tour durch Markranstädt am 17. Mai 2023

Auf unserer radpolitischen Tour durch Markranstädt diskutierten wir an interessanten Stellen: Wie kann das Angebot an sicheren und effizienten Mobilitätslösungen verbessert werden und, welche Rolle spielt dabei ein intaktes Fuß- und Radwegenetz?

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Impressionen von unserer radpolitischen Tour durch Markranstädt am 17. Mai 2023. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer*innen für die engagierten Gespräche und Tobias Meisel für die hervorragende Leitung unserer Tour! © Rosalie Kreuijer

Kommentar von Rosalie Kreuijer, stellvertretende Vorsitzende, ADFC Leipzig

Am Mittwoch den 17. Mai 2023 trafen wir uns um 18.00 Uhr am Bahnhof Markranstädt für eine radpolitische Tour und Befahrung der Örtlichkeiten. Bei strahlender Sonne kamen erfreulich viele Menschen, so dass wir mit etwa 20 Personen, sowohl Kindern als Erwachsenen, die Tour starten konnten. Unser Mitglied Tobias Meisel zeigte wie radunfreundlich die Bundesstraße B87 (Leipziger Straße), vor allem durch ein zu hohes Fahrtempo ist – zudem sie ist auch für Anwohner*innen viel zu laut. Die Oststraße ist die ruhigere Alternative, aber natürlich braucht eine Hauptstraße auch Radverkehrsanlagen, weil es dort auch Ziele gibt, die Menschen per Rad erreichen wollen. Vom Bahnhof Richtung Süden gibt es relativ ruhige Straßen, die sich zum Radfahren eignen – dabei fiel uns auf, dass eine Einbahnstraße nicht für den Radverkehr freigegeben ist, obwohl die Breite des Weges es erlauben würde. An der B186 kamen wir wieder in einem sehr stark befahrenem, lautem Bereich, in der die Kommune schon versuchte, Tempo 30 dauerhaft einzuführen, aber die zuständigen Behörden dies ablehnten. Das ist ein Grund, dass wir für Regelgeschwindigkeit 30 innerorts kämpfen! Mit lächerlichen Begründungen wurde diese Forderung abgelehnt, obwohl viele Anwohner*innen, nicht nur in Markranstädt, unter Lärm und Raserei ächzen, und manche Straßen kaum zu queren sind! Da auf unserer Tour auch ein Stadtratpolitiker und Wegewart mitfuhr, konnten wir ausführlich darüber reden, welche Schritte wir als einzelne Bürger*innen oder als Verein tun können, um die Situation zu verbessern. Das einzig Gute an der Bundesstraße B186 außerorts: Hier wurde ein straßenbegleitender Radweg gebaut, den wir auch direkt benutzten.

Über die Göhrenzer Straße kamen wir im beschaulichen Göhrenz an, wo die Durchgangsstraße vor ein paar Jahren erneuert wurde, leider wurde aber der Fuß- und Radverkehr vergessen. Auch hier bemerkten wir das zu hohe Fahrtempo, wodurch viele Menschen sich nicht trauen an dieser Stelle regelkonform auf der Fahrbahn mit dem Rad zu fahren. Das Ende der Tour war der entspannteste Teil: Es ging über den ehemaligen Bahndamm zum Kulkwitzer See und den Seeradweg bis zum Markrandstädter Badesteg zurück.

Ich danke allen Teilnehmer*innen für die engagierten Gespräche und Tobias für die hervorragende Leitung unserer Tour! Wir planen schon ein nächstes Treffen, um die Radpolitik in Markranstädt weiter vorwärts zu bringen!

Interessierte melden sich gern bei Rosalie Kreuijer unter: rosalie.kreuijer [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/artikel/unsere-radpolitische-tour-durch-markranstaedt-am-17-mai-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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