eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Beispiel eines Radschnellweges in Göttingen. © Christoph Mischke

Radschnellwege: Zügig von A nach B für ein komfortableres Radeln

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr definiert Radschnellwege als „besonders hochwertige, leistungsstarke, eigenständige Radverkehrsanlagen zur Verbindung wichtiger Verkehrsquellen“.

Größere Entfernungen sollen wichtige Ziele gerade in den Großräumen München und Nürnberg verbinden.

Der ADFC Bayern setzt sich dafür ein, dass die Menschen sicherer und komfortabler radeln können. Wer von zu Hause in die Arbeit fährt, steigt nur dann vom Auto auf das Rad um, wenn die Fortbewegung mit dem Rad möglichst einfach und bequem ist. In Bayern verhindern langwierige Grundstücksverhandlungen und die Abstimmung der betroffenen Kommunen einen schnellen Ausbau. Ein Radschnellwegebüro, das in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen https://agfk-bayern.de/ integriert sein könnte, wäre eine hilfreiche Einrichtung, um die Koordination zu beschleunigen.

Die Anforderungen an Radschnellwege sind in Bayern hoch. Neben der direkten Linienführung und den wenigen Haltepunkten sollen sie auch vollkommen getrennt von anderen Verkehrsarten funktionieren, weil mit einer hohen Reisegeschwindigkeit der Radfahrenden gerechnet wird. Auch weil eine besonders hohe Qualität bei der Griffigkeit und Ebenheit der Fahrbahn geplant ist, können nicht kurzfristig bereits vorhandene Radrouten schnell an den Forderungskatalog angepasst werden. 

Als Pilotprojekte für Radschnellwege in Bayern wurden folgende Trassen ausgewiesen:

  • Nürnberg – Erlangen
  • Nürnberg – Oberasbach / Zirndorf / Stein
  • München – Garching bzw. Unterschleißheim

Die Zielgruppe für die schnellen Radwegeverbindungen sind Menschen, die täglich 10, 20 oder 25 Kilometer zum Arbeitsplatz pendeln. Viele, die heute noch das Auto nutzen, würden – besonders auch durch die Entwicklung im Bereich der Elektroräder und Pedelecs –auf das Rad umsteigen, wenn die Radewegeverbindung sicher und schnell wäre. Um eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km/h auf einem Radschnellweg zu erreichen, sind glatter Asphalt, wenige Steigungen und kaum Ampeln notwendig. Damit genug Abstand zum Autoverkehr bleibt und Überholvorgänge sicher sind, wird von einer Mindestbreite von vier Metern ausgegangen. Es wird davon ausgegangen, dass unter den Pendlern, die im Schnitt 15 Kilometer Fahrtstrecke haben, 60 Prozent auf das Fahrrad umsteigen könnten.

https://leipzig.adfc.de/artikel/radschnellwege-zuegig-von-a-nach-b-fuer-ein-komfortableres-radeln-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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