Lastenrad-Challenge-KoLaRa

Rückblick: Am Sonntag, den 19. September 2021 nutzte das Kollektiv Lastenrad den autofreien Ring in Leipzig und lud abermals zur Lastenrad-Challenge ein. Neue und bekannte Gesichter lieferten sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen. © KoLaRa

PM: Vierte Lastenrad-Challenge auf der Rollschuhbahn in Lößnig

Egal, ob neugierige Kinder, schwere Getränkekästen oder hipper Retro-Sessel: Mit Lastenrädern lässt sich eine Menge bewegen – ohne CO2 und Stickoxide, ohne Parkplatzsuche und mit beiläufigem Workout. Zur Lastenrad-Challenge kann jede*r mitmachen!

Leipzig, 11. Juli 2022 – Lastenräder sind super! Um das unter Beweis zu stellen, lädt das Kollektiv Lastenrad Leipzig am Samstag, den 16. Juli 2022 ab 14.00 Uhr zur vierten Leipziger Lastenrad-Challenge diesmal auf die Rollschuhbahn in Lößnig ein.

Bei unterschiedlichen Rennformaten können die Gäste mit ihrem eigenen Rad antreten oder eines der selbstgebauten Lastenräder vom „Kollektiv Lastenrad Leipzig“ ausprobieren. Im Einzelzeitfahren, Gruppenrennen und im Parcours geht es nicht nur um Schnelligkeit, sondern auch um Geschicklichkeit beim Beladen. Neben "Lastenrad-Profis" können sich insbesondere im Parcours auch Unerfahrene ausprobieren und ihr neues Lieblingsgefährt kennenlernen. Begleitet wird die Veranstaltung von einem Sport-Moderator sowie Livemusik und bietet damit auch für Zuschauer*innen einen unterhaltsamen Nachmittag. Um 17.30 Uhr findet die Siegerehrung statt. Für alle Teilnehmenden am Einzelzeitfahren und Gruppenrennen besteht Helmpflicht. Zudem wird eine kulinarische Versorgung durch das Japanische Haus Leipzig bereitgestellt.

Eine Anmeldung zum Rennen ist via kontakt [at] kolara.org oder direkt vor Ort möglich. Organisiert wird die Lastenrad-Challenge vom Leipziger Kollektiv Lastenrad (KoLaRa). Über dessen Website kolara.org ist es das ganze Jahr über möglich, sich auf privater Basis Lastenräder und Fahrrad-Anhänger auszuleihen. Der ADFC Leipzig unterstützt die ehrenamtliche Initiative. Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Stadtbezirkshaushalt Süd realisiert.

Rückblick zur Lastenrad-Challenge auf dem Innenstadtring: https://kolara.org/blog/2021-09-21/

Ansprechpartner*in für Presse und Rückfragen:
johannes@studio-johey.de
+49 (0) 157 5752 7860

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

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    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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