Flashmob-Bahnhof-Leipzig-ADFC_Leipzig

Am 9. Mai 2023, zum Auftakt der Velo-city 2023 in Leipzig, laden die Umwelt- und Verkehrsverbände Verkehrswende Leipzig, BUND Leipzig, Changing Cities, VCD Elbe-Saale, Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V., Fridays for Future Leipzig und Greenpeace Leipzig und ADFC Leipzig e.V. zur Kundgebung vor dem Leipziger Hauptbahnhof ein. © Verkehrswende Leipzig e.V.

PM: Pop-up Bikelane "Danke Stadt Leipzig" & "Tempo 30"-Formation

Gemeinsame Pressemitteilung von Verkehrswende Leipzig und ADFC Leipzig. Am 9. Mai 2023 laden die Umwelt- und Verkehrsverbände Verkehrswende Leipzig e.V., BUND Leipzig, Greenpeace Leipzig und ADFC Leipzig zur Kundgebung vor dem Hauptbahnhof ein.

Leipzig, den 5. Mai 2023. Am 9. Mai 2023, zum Auftakt der Velo-city 2023 in Leipzig, laden Umwelt- und Verkehrsverbände zur Kundgebung vor dem Leipziger Hauptbahnhof ein. Tempo 30 innerorts ist die Forderung, die damit bekräftigt werden soll. Außerdem soll mit der Aktion die Umgestaltung des Verkehrsraums vor dem Hauptbahnhof begrüßt und sich bei der Stadt Leipzig bedankt werden. 

Von 15:30 bis 16:45 Uhr wird ein Pop-Up Radweg vom Hauptbahnhof Westseite bis zur Löhrstraße eingerichtet. Damit wird auf die positive Entwicklung des Verkehrsraumes vor dem Hauptbahnhof hingewiesen. Des Weiteren entsteht erstmals ein lückenloser Radfahrstreifen auf dem nördlichen Promenadenring – wenn auch zunächst nur temporär. Eine Zählstelle dokumentiert die Anzahl der Durchfahrten an diesem Tag. Zudem ist eine „Dank-Stelle“ mit Süßigkeiten für Passanten und Radfahrende geplant.

Thomas Gentsch von Verkehrswende Leipzig dazu: “Wir wollen uns bei der Stadt Leipzig und beim VTA für diesen mutigen Schritt bedanken. Ein weiteres Mal ist das prophezeite Verkehrschaos ausgeblieben und stattdessen ist am Hauptbahnhof endlich mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende entstanden. Diese positiven Erfahrungen gilt es nun auszubauen.”

Robert Strehler vom ADFC Leipzig betont: “Nachhaltige Mobilität und lebenswerte Städte gehören unweigerlich zusammen und erfordern ein Umdenken in unseren autozentrierten Städten. Wir fördern die städtische Lebensqualität nur, indem wir den bereits vergebenen Platz für Autospuren sowie parkende Autos neu auf- und gerechter verteilen. Dazu gehört eben auch, dass man sich nicht nur kleinteiligen Verbesserungen widmet, sondern auch an großen Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof nachhaltige Mobilität fördert.”

Im Anschluss an die Pop-Up-Radwege Aktion findet von 17:00 bis 17:15 Uhr ein Flashmob Pro Tempo-30 statt. Dabei legen sich 31 Personen in weißen Maleranzügen auf die eigens dafür gesperrte Straße und formen mit ihren Körpern den Schriftzug „Tempo 30“. In Übereinstimmung mit der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte“ wird Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu aufgefordert, endlich ein modernes Straßenverkehrsgesetz zu erarbeiten, das den Kommunen mehr Spielraum zur Einführung von Tempo 30 gibt.

Konrad Krause vom ADFC Sachsen sagt: “Die vielen Vorteile von Tempo 30 sind lange bekannt und der ADFC setzt sich seit Jahren dafür ein. 700 deutsche Städte fordern mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Straßen, darunter auch Leipzig. Nur das Bundesverkehrsministerium blockiert leider, wenn es um mehr Verkehrssicherheit geht. Jahr für Jahr sterben hunderte Menschen auf dem Rad, weil auf unseren Straßen schneller Autoverkehr mehr Wert ist als Menschenleben. Bundesverkehrsminister Wissing steht in einer unmittelbaren Verantwortung, endlich zu handeln.”

Für Presseanfragen steht am 09. Mai 2023 Konrad Krause (Geschäftsführer des ADFC Sachsen) ab 16:00 Uhr vor dem Leipziger Hauptbahnhof zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es unter: https://verkehrswende-le.de/event/danke-stadt-leipzig
oder unter: https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/danke-stadt-leipzig-pop-up-bikelane-am-hauptbahnhof

Kontakt für Presseanfragen


https://leipzig.adfc.de/artikel/pm-pop-up-bikelane-danke-stadt-leipzig-tempo-30-formation

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt