Pop-up Protected Bike Lane in der Jahnallee

Pop-up Protected Bike Lane in der Jahnallee © Anne-Katrin Hutschenreuter

Ökolöwe und ADFC Leipzig verwandeln Jahnallee temporär in „protected bike lane"

Für die Leipziger Radfahrer*innen rollt der Ökolöwe – Umweltbund Leipzig gemeinsam mit dem ADFC Leipzig den roten Teppich aus. Eine Autospur der Jahnallee, stadteinwärts auf dem Ranstädter Steinweg, wird temporär in eine Radspur umgewandelt.

Leipzig, 6. Mai 2020. Eine Autospur der Jahnallee, stadteinwärts auf dem Ranstädter Steinweg, soll an diesem Morgen in eine Radspur umgewandelt und die Verbindung zwischen dem Leipziger Westen und der Innenstadt als eine sichere, bequeme und zügige Strecke bereitgestellt werden. Im Rahmen der bundesweite Kampagne "Mehr Platz fürs Rad" setzt der ADFC Leipzig auf ein Umdenken der Verkehrsplaner und zeigt neue Möglichkeiten.

„Wir wollen diese Strecke als wichtiges Element des Hauptradnetzes in eine für Radfahrerende sichere, bequeme und zügige Verbindung umwandeln, das heißt, der Radweg soll mindestens als Radschutzstreifen abmarkiert sein oder lieber noch mit dem Bordstein abgetrennt vom Kfz-Verkehr, als sogenannte ‚protected bike lane’, gekennzeichnet sein. Zwischen dem Zentrum und Leipziger Westen ist die Jahnallee eine Hauptverbindung für den Radverkehr. Momentan teilen sich die Radfahrenden und Fußgehenden den Fußweg, was für beide Gruppen unsicher ist und in Coronazeiten außerdem nicht die Anforderungen des Abstandhalten erfüllt“, so Rosalie Kreuijer, stellvertretende Vorsitzende des ADFC Leipzigs und setzt auf ein zukünftiges Umdenken in der Verkehrsplanung.

Nur für dich!

Mit den freundlichen Worten „Die Spur ist nur für dich!“ oder „Rauf mit dir!“ schicken der Ökolöwe und der ADFC Leipzig die noch verwunderten Radfahrer*innen auf die geschützte Radspur Richtung Innenstadt. Die Freude ist groß und wird mit einer Dankesgeste quittiert. Weitere positive Nebeneffekte sollen mit einer umgewandelten Radspur erzielt werden, so Kreuijer. So könnte zum Beispiel eine Verschmälerung der Autospur am Ranstädter Steinweg, eine bekannte Gefahrenstelle, sowie ein Tempo 30-Limit in Zukunft tragische Unfälle verhindern und gleichzeitig den Einstieg zur Haltestelle Leibnizstraße für Fußgehende erleichtern.

Innere Jahnallee hat höchste Priorität

Außerdem hat in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Leipzig die angrenzende Strecke der inneren Jahnallee eine höchste Priorität bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms durch Kfz und Straßenbahn erhalten (siehe Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig, 1. Fortschreibung, Seite 27). Ein geförderter Radverkehr, sowie ein Tempo 30-Limit könnten nicht nur zur Lärmminderung in der Jahnallee beitragen, sondern auch die hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung durch den geballten Verkehr beheben (siehe Luftreinhalteplan für die Stadt Leipzig, Fortschreibung 2018, Seite 31/45, Hotspotstraße der Luftbelastung).

„Eine lebenswerte Stadt zeichnet sich durch kurze Wege für Radfahrende und Fußgehende aus. Diese Strecke ist ein Musterbeispiel dafür, was momentan noch verbessert werden kann in der Einteilung des öffentlichen Raums. Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn Menschen freiwillig und gerne aufs Rad umsteigen, weil es angenehme Radwege gibt mit viel Grün und wenig Lärm, oder wenn Menschen durch angenehme öffentliche Räume gern mehr Wege zu Fuß zurücklegen.“, so Kreuijer.

Ansprechpartnerin: Rosalie Kreuijer


https://leipzig.adfc.de/artikel/oekoloewe-und-adfc-leipzig-verwandeln-jahnallee-temporaer-in-protected-bike-lane

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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