Mit dem Rad zur Arbeit

Der Grundgedanke der Aktion war einfach: Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, tut etwas für seine Gesundheit und schont die Umwelt.

Die Länge der Strecke war kein Kriterium. So fuhren Pendler zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle. Das Ergebnis war ein gesunder Start in den Arbeitstag und langfristig mehr Fitness. Bereits 30 Minuten Bewegung pro Tag steigern die Leistungsfähigkeit und senken das Krankheitsrisiko. Oft fehlt nur ein kleiner Impuls, um die „guten Vorsätze“ umzusetzen.

„Mit dem Rad zur Arbeit“ versteht sich als Motivator. Die Aktion wird seit 2001 vom ADFC Bayern und der AOK Bayern veranstaltet. Seit 2003 findet sie auch bundesweit statt. Weitere Partner in Bayern sind das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Schirmherrin Staatsministerin Melanie Huml, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DBG) Bayern.
Jährlich beteiligen sich über 55.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 9.000 Betrieben.

Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit 2019":

Vom 1. Mai bis 31. August hieß es wieder: Kilometer auf dem Weg zur Arbeit sammeln - im Firmenteam oder auch allein. 2019 hat die Aktion bayernweit fas 70.000 Menschen bewegt - knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie noch nie. Insgesamt radelten die Teilnehmer mehr al 15 Millionen Kilometer. Durch den Verzicht aufs Auto haben sie damit über 2.7000.000 Kilogramm CO2  eingespart.

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Mit dem Rad zur Arbeit - Aktion

 

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber und Zertifizierung

Der ADFC Bayern hilft Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter*innen für den Arbeitsweg zum Umstieg aufs Rad zu motivieren. Mit welchen Aktionen und Maßnahmen Betriebe den Radverkehr gezielt fördern können, erfahren Sie in der Rubrik Fahrradfreundlicher Arbeitgeber.

https://leipzig.adfc.de/artikel/mit-dem-rad-zur-arbeit-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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