Lastenrad LARA

Lastenräder sind eine clevere Alternative, auch schwere Lasten umweltfreundlich am Stau vorbeizufahren, Lastenrad "LARA" ist immer an unserer Seite © Anne-K. Hutschenreuter

Unser kostenloses Lastenrad "LARA"

Lastenräder sind eine clevere Alternative, auch schwere Lasten umweltfreundlich am Stau vorbeizufahren. In drei Schritten kommen Sie an das Lastenrad. Der vierte ist die fristgerechte Rückgabe. Die Ausleihe ist dabei wirklich kostenlos!

Kostenloser Lastenrad-Verleih

Lastenräder sind eine clevere Alternative, um auch mit schwerer Beladung den Stau auf der Straße umweltfreundlich zu umgehen. Ob für den Einkauf, Umzug oder eine Party im Park – Lastenräder helfen Ihnen flexibel und kostenlos weiter. Der ADFC Leipzig will damit ein Umdenken bei der urbanen Mobilität anregen und hofft, dass sich durch das Ausprobieren die Nutzung von Lastenrädern in Leipzig erhöht.

In drei Schritten kommen Sie an das Lastenrad. Der vierte ist die fristgerechte Rückgabe. Die Ausleihe ist dabei wirklich kostenlos, allerdings freuen wir uns über eine Spende, um einen kostenneutralen Betrieb zu erreichen und möglicherweise weitere Lastenräder für Leipzig anzuschaffen. Unser Lastenrad „Lara“ wechselt zunächst alle zwei bis vier Wochen die Station. Cafés, Läden, Vereine, Kitas, soziale Einrichtungen oder Baumärkte mit verlässlichen Öffnungszeiten sind willkommene Paten für Lara.

Unterstützen

Spenden:
Lara ist kostenlos für alle Ausleihenden. Dennoch fallen natürlich für Wartung, Betrieb, Organisation und die Webseite Kosten an. Daher sind wir auf Spenden angewiesen. Sie können einfach bei deiner nächsten Fahrt etwas in die Kasse geben oder kleinere und größere Beträge überweisen, auch per PayPal. Wir können die Kosten decken, wenn wir pro Ausleihtag zwischen 5,00 und 15,00 € erhalten.

Station werden:

Sie möchten mit Ihrer Einrichtung selbst eine Station für Lara sein und das Lastenrad den Menschen in Ihrem Viertel anbieten? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an lara@adfc-leipzig.de.

Über uns

Hinter dem Projekt „Lastenräder für Leipzig“ steckt der ADFC Leipzig, in der Startphase unterstützt durch das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig. Dankbar sind wir für Inspiration von verschiedenen Einzelpersonen und Schwesterprojekten, u.a. von Kasimir Lastenrad (Köln), klara.bike (Hamburg), dem Forum Freies Lastenrad und nicht zuletzt Frieda & Friedrich (Dresden), die uns einen schnellen Start ermöglicht haben, indem wir Einblick in die Schaffensprotokolle bekommen haben und die Webseite hemmungslos kopieren und anpassen durften. Wir wollen in Leipzig Lastenräder etablieren und so etwas für unsere schöne Stadt bewegen. Wenn Sie auch von diesem Projekt begeistert sind, können Sie gerne mitarbeiten.

MITGLIED WERDEN

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Gut zu wissen!

Unbedingt umsteigen: Sachsen fördert Transporträder

Nach jahrelangem Stillstand startete im April 2021 die Lastenradförderung des Freistaates Sachsen. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro bzw. 1.500 Euro für ein elektrisch unterstütztes Lastenrad.

Aktuell sieht der sächsische Haushaltsentwurf 300.000 Euro pro Jahr für die Förderung vor. Mit Stand Mitte April 2021 wurden bereits Fördermittel für 84 Räder mit einem Volumen von 121.000 Euro beantragt. Es empfiehlt sich also, noch schnell einen Antrag zu stellen, bevor das verfügbare Geld aufgebraucht ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände, beispielsweise auch Kitas.

Das Antragsformular findet sich hier: Antragsformular für die Lastenradförderung

Eine Kaufberatung und einen Überblick über Förderprogramme bietet das Portal Cargobike.jetzt.

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Kostenloses Angebot: Lastenrad LARA

Über diesen Link werden Sie direkt zum Buchungsportal des Lastenrades LARA weitergeleitet.

Buchungsportal von LARA
https://leipzig.adfc.de/artikel/lastenraeder-fuer-leipzig

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt