Grünpfeil für das Rechtsabbiegen von Radfahrer*innen bei Rot
Schon den "grünen Pfeil" für Radfahrer*innen an der Karl-Liebknecht-Straße Ecke Riemannstraße gesichtet? Er ermöglicht es, von einem Schutz-, Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg trotz Rotsignals rechts abbiegen zu dürfen.
Doch was besagt der "grüne Pfeil" für Radfahrer*innen? Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen - ausschließlich für den Radverkehr - an Ampelkreuzungen zu untersuchen. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde. Die Stadt Leipzig ist damit Teil eines entsprechenden Pilotversuchs des Bundesverkehrsministeriums in insgesamt neun Großstädten in Deutschland. An drei ausgesuchten Kreuzungen ist künftig versuchweise das Rechtsabbiegen für Radfahrer auch bei einer roten Ampel erlaubt. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde.
Sobald die neuen Beschilderungen angebracht sind, dürfen Radfahrer*innen an Verkehrsampeln der entsprechenden Kreuzungen auch dann rechts abbiegen, wenn diese rot sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die aktuelle Verkehrslage ein Abbiegen zulässt und dass an der Haltelinie zunächst gestoppt sowie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer*innen, wie querende Fußgänger*innen, genommen wird.
Hintergrund
Der Pilotversuch hat zum Hintergrund, dass eventuell der § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erweitert werden soll. Dieser Paragraph besagt bislang, dass nach dem Anhalten das Abbiegen vom rechten Fahrstreifen nach rechts auch bei Rot erlaubt ist, wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil angebracht ist. Im Zuge der Novelle der StVO soll diese Regelung auch auf Radfahrstreifen und baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden. Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz "nur Radverkehr" ausschließlich für Radfahrer gelten können. Nach Ende des Pilotversuchs und nach Auswertung der Ergebnisse soll im Jahr 2020 beschlossen werden, ob die StVO entsprechend angepasst wird.
Die Stadt Leipzig ist mit ihrem im Bundesvergleich überproportional stark wachsenden Radverkehrsanteil dafür ein ausgewähltes Untersuchungsgebiet. Leipzig ist durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auch in der Fachkommission "Großstädtische Straßenverkehrsbehörden" im Deutschen Städtetag vertreten, in der das Thema des rechtsabbiegenden Radverkehrs schon mehrfach unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und der Akzeptanz von Verkehrsregelungen thematisiert wurde - beide Aspekte spielen für Leipzig eine große Rolle.
Ende 2018 wurden an den ausgewählten Standorten bereits "Vorher-Messungen" (bisherige Regelung ohne "Grünpfeil für Radfahrende") durchgeführt. Diese sind abgeschlossen, werden von der TU Dresden ausgewertet und zum Schluss mit den "Nachher-Erhebungen" (mit Grünpfeil für Radfahrende) verglichen.
Weitere Informationen unter: "Grüner Pfeil für Radfahrer: Leipzig ist Teil des bundesweiten Pilotversuchs" Stadt Leipzig