Die Oberbürgermeister-Radtour war ein voller Erfolg!

Ab aufs Rad – heißt es an einem Dienstagabend, als Oberbürgermeister Burkhard Jung gemeinsam mit dem ADFC Leipzig e.V. zur Radtour quer durch den Leipziger Südwesten einlädt.

OBM-Radtour bringt ernste Themen zur Sprache
Die OBM-Radtour bringt ernste Themen zur Sprache © Anne-Katrin Hutschenreuter

Mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich der zweistündigen Tour im regen Austausch angeschlossen, dabei bestehende Radverkehrsanlagen getestet und zukünftige Vorschläge für Radabstellanlagen, ergänzende Radverkehrsanlagen, für eine größere Verkehrssicherheit und eine bessere Aufenthaltsqualität im Straßenverkehr vorgestellt.

Die etwa neun Kilometer lange Rundfahrt beginnt mit einer Begrüßung am Sportforum der Jahnallee und führt entlang des Elsterbeckens über die Behelfsbrücke (Plagwitzer Brücke) durch die Nonnenstraße zur Könneritzstraße. Weiter über die Industriestraße, Holbeinstraße, Limburger Straße, Zschochersche Straße geht es zum Verkehrsknotenpunkt Adler und weiter über die Windorfer Straße und den Kantatenweg zur Rolf-Axen-Straße bis zum Endpunkt der Radtour in der Antonienstraße am Plagwitzer Bahnhof. Schlechte Zustände des Straßenbelags, fehlende Radwege, Unfallschwerpunkte, Tempo-30-Zonen, fehlende Radverkehrsanlagen vor Schulen und hohe Diebstahlraten aufgrund von fehlenden, sicheren Abstellmöglichkeiten werden besprochen und an den Oberbürgermeister sowie Vertreter des Verkehrs- und Tiefbauamts weitergegeben. Aber auch positive Stadtentwicklungen und neu erschlossene Ergänzungsrouten werden thematisiert.

Der Vorsitzende des ADFC Leipzig, Robert Strehler, und Oberbürgermeister Burkhard Jung sind sich nach dieser Tour einig: „Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist unabdingbar für eine gelungene Verkehrswende. Ein Abweichen von der Ich-Mentalität ist erforderlich". „Wenn wir uns alle austauschen und miteinander reden, die Themen gebündelt zusammenbringen, können wir etwas erreichen. Eine Tour im Jahr ist fast schon zu wenig. Vielleicht schaffen wir es mit weiteren Formaten den Austausch zu stärken und ohne Angst, sondern mit Mut, aufs Rad zu steigen", so Robert Strehler, der sichtlich stolz auf eine lebendige und gut besuchte Oberbürgermeister-Radtour ist.


https://leipzig.adfc.de/artikel/die-oberbuergermeister-radtour-war-ein-voller-erfolg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
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    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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