Der Nikischplatz kehrt zurück zu Kunst, Musik und Spiel!

Zum PARK(ing) Day 2022 in Leipzig verwandeln sich vielerorts öffentliche Parkplätze für ein paar Stunden in neue lebenswerte Orte: Sie werden zu grünen Oasen, Straßencafés oder breiten Radspuren. In diesem Jahr haben wir den Nikischplatz umgestaltet.

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Mit Parcours, Musik und Freisitz wollen wir Anwohnende und Besucher*innen animieren sich auf der Straße zu begegnen. Ein Spaß für Jung und Alt! © Juliana Klengel

Text: Rosalie Kreuijer

Am Freitag, den 16. September 2022 fand dieses Jahr wieder der PARK(ing) Day statt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, an diesem Tag Parkplätze in Aufenthaltsorte für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig zu verwandeln. Der PARK(ing) Day ist ein sich jährlich wiederholender Aktionstag, der ein Baustein der Verkehrswende anspricht, sprich eine Neuaufteilung des öffentlichen Raums. Wenn wir kein eigenes PKW mehr besitzen, kann laut Studien ein geteiltes Auto mindestens acht Autos in Privatbesitz ersetzen – und das ist viel in Deutschland! Die Anzahl, der in der Bundesrepublik gemeldeten Pkws erreichte am 1. Januar 2022 mit rund 48,54 Millionen Fahrzeugen den höchsten Wert aller Zeiten. Entsprechend wird immer mehr Fläche von Personenkraftwagen in Anspruch genommen. Wir als ADFC befürworten – besonders in Orten, in denen es einen gut ausgebauten ÖPNV und eine gute Radinfrastruktur gibt, dass Menschen ihren Autobesitz kritisch überdenken. Wieviele Flächen könnten bei uns für andere Nutzungen frei werden, wenn sie nicht permanent zugeparkt sind? Besonders im Rahmen der Klimaanpassung sind grüne Inseln in der Stadt wichtig, die für Schatten, Verdünstung und Abkühlung sorgen, ebenso wie für gute Laune!

Dieses Jahr haben wir uns den Nikischplatz ausgesucht, um zu demonstrieren, wie in Zukunft Flächen entsiegelt werden und eine neue Nutzung bekommen können. Die Aufgabe, Parkplätze in Freiräume umzuwandeln, gestaltete sich nicht so einfach. Die meisten Autoparker*innen haben die Halteverbotsschilder trotz Ankündigungen am Tag vorab ignoriert. Wir entdeckten sogar eine Person, die in ihrem Auto geschlafen hat. (An dieser Stelle müssen wir vielleicht manche Autos als "tiny house" betrachten?) Wir haben uns gefragt: Was macht man aber mit dieser immensen Steinfläche? Wir konnten sie am Aktionstag mit vier Olivenbäumen, vier Tischen, sechs Stühlen, zwei Lastenrädern, zwei Bannern, 30 Besucher*innen, einer Geige, einer Gitarre und einem Marimba nur zu Hälfte füllen! Die Fläche ist normalerweise von ca. 12 Pkws vollgeparkt – es zeigt sich schnell, wie immens die Flächenversiegelung und der Flächenverbrauch für unsere Automobilität genutzt wird. Stattdessen wäre eine Fassadenbegrünung an der fensterlosen Wand und mindestens ein Baum an dieser Stelle angemessen. Wir hoffen, dass nicht nur wir, sondern auch andere Vereine und Bürger*innen sich dieser Forderungen anschließen und den Wohnungsgenossenschaften sowie dem Amt für Stadtgrün und Gewässen zu etwas mehr Engagement in dieser dicht bewohnten und von Hitzestau betroffenen Gegend bewegen können. Wir freuen uns schon jetzt auf den kommenden PARK(ing) Day 2023!


https://leipzig.adfc.de/artikel/der-nikischplatz-kehrt-zurueck-zu-kunst-musik-und-spiel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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