Projekt: Promenadenring/Innenstadtring
Seit 2010 macht sich der ADFC Leipzig dafür stark, dass das Radfahren auf dem Innenstadtring möglich wird. Auch das Radfahren entlang des Innenstadtrings soll mit Radfahrstreifen verbessert werden. Auch im Jahr 2021 ist das Thema noch aktuell!
Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt sich der ADFC Leipzig mit dem Radfahrverbot auf dem Innenstadtring.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 1997 sollte keine Mindestgeschwindigkeit innerorts mehr angeordnet werden, erst seit 2009 ist die Anordnung einer Mindestgeschwindigkeit verboten. Die Mindestgeschwindigkeit war im Rahmen der jährlichen Verkehrsschauen der Straßenverkehrsbehörden spätestens im September 2010 zu entfernen. Im November 2011 wurde die Beschilderung sukzessive von "Mindestgeschwindigkeit 40 km/h" in "Radfahren verboten" umgeändert. War das Radfahren bis dahin wenigstens den schnellen Radfahrer*innen erlaubt, war es nun auf dem Innenstadtring in weiten Teilen verboten.
Diese faktische Verschlechterung der Situation der Radfahrer*innen sollte durch den Fahrradring Innenstadt kompensiert werden. Unberücksichtigt blieb bei der Überlegung der Stadt Leipzig, dass manche Ziele am Promenadenring nicht gut erreichbar sind. Die bestehenden benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen entsprechen durchweg nicht den Vorschriften des/der Gesetzgebenden. Oft ist die Radwegführung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen konfliktgeladen. Ausgerechnet am Promenadenring wird dem Fußverkehr, wird das Promenieren nahezu unmöglich gemacht.
Der ADFC Leipzig hat in einem Positionspapier bereits 2010 aufgezeigt, wie Radfahren und Promenieren am Promenadenring attraktiver werden können.
Im Herbst 2012 hat ein privater Kläger mit Unterstützung des ADFC Leipzig Widerspruch zum Radfahrverbot eingelegt. Im Mai 2013 reichte er beim Verwaltungsgericht Leipzig eine Untätigkeitsklage ein, nachdem er immer wieder vertröstet wurde und keinen Bescheid erhielt. Das Verwaltungsgericht entschied im Mai 2015 zu Gunsten der Stadt, woraufhin der Kläger im Oktober 2015 beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen Berufung einlegte. Das OVG Bautzen gab der Berufung statt und entschied im September 2018 zu Gunsten des Klägers. Das erstinstanzliche Urteil wurde in Teilen geändert.
Im Oktober 2018 hat sich der ADFC Leipzig an die Stadtverwaltung gewandt mit Vorschlägen zur Gestaltung des Promenadenrings.