Projekt: Promenadenring/Innenstadtring

Seit 2010 macht sich der ADFC Leipzig dafür stark, dass das Radfahren auf dem Innenstadtring möglich wird. Auch das Radfahren entlang des Innenstadtrings soll mit Radfahrstreifen verbessert werden. Auch im Jahr 2021 ist das Thema noch aktuell!

Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt sich der ADFC Leipzig mit dem Radfahrverbot auf dem Innenstadtring.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 1997 sollte keine Mindestgeschwindigkeit innerorts  mehr angeordnet werden, erst seit 2009 ist die Anordnung einer Mindestgeschwindigkeit verboten. Die Mindestgeschwindigkeit war im Rahmen der jährlichen Verkehrsschauen der Straßenverkehrsbehörden spätestens im September 2010 zu entfernen. Im November 2011 wurde die Beschilderung sukzessive von "Mindestgeschwindigkeit 40 km/h" in "Radfahren verboten" umgeändert. War das Radfahren bis dahin wenigstens den schnellen Radfahrer*innen erlaubt, war es nun auf dem Innenstadtring in weiten Teilen verboten.

Diese faktische Verschlechterung der Situation der Radfahrer*innen sollte durch den Fahrradring Innenstadt kompensiert werden. Unberücksichtigt blieb bei der Überlegung der Stadt Leipzig, dass manche Ziele am Promenadenring nicht gut erreichbar sind. Die bestehenden benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen entsprechen durchweg nicht den Vorschriften des/der Gesetzgebenden. Oft ist die Radwegführung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen konfliktgeladen. Ausgerechnet am Promenadenring wird dem Fußverkehr, wird das Promenieren nahezu unmöglich gemacht.

Der ADFC Leipzig hat in einem Positionspapier bereits 2010 aufgezeigt, wie Radfahren und Promenieren am Promenadenring attraktiver werden können.

Im Herbst 2012 hat ein privater Kläger mit Unterstützung des ADFC Leipzig Widerspruch zum Radfahrverbot eingelegt. Im Mai 2013 reichte er beim Verwaltungsgericht Leipzig eine Untätigkeitsklage ein, nachdem er immer wieder vertröstet wurde und keinen Bescheid erhielt. Das Verwaltungsgericht entschied im Mai 2015 zu Gunsten der Stadt, woraufhin der Kläger im Oktober 2015 beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen Berufung einlegte. Das OVG Bautzen gab der Berufung statt und entschied im September 2018 zu Gunsten des Klägers. Das erstinstanzliche Urteil wurde in Teilen geändert.

Im Oktober 2018 hat sich der ADFC Leipzig an die Stadtverwaltung gewandt mit Vorschlägen zur Gestaltung des Promenadenrings.

 

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https://leipzig.adfc.de/artikel/projekt-promenadenring

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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